Impfen, Entwurmen, Zeckenschutz: Diese Gesundheitsvorschriften gelten für Reisen mit Hund in Europa

Nach der großen Checkliste von Hunde auf Reisen geht es heute ins Detail: Welche gesundheitlichen Voraussetzungen sind für Hunde beim Reisen innerhalb Europas eigentlich Pflicht – und was ist "nur" empfohlen? Gerade hier herrscht viel Verwirrung, und seit April 2026 hat die EU einige Regelungen nachgeschärft. Ich habe euch den aktuellen Stand zusammengefasst.

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Der EU-Heimtierausweis als Basis

Ohne ihn geht bei Reisen innerhalb der EU nichts. Der Ausweis wird von einem ermächtigten Tierarzt ausgestellt, gilt lebenslang und muss folgende Angaben enthalten:

  • Eindeutige Kennzeichnung (Mikrochip)

  • Nachweis der Tollwutimpfung

  • Je nach Zielland: Bandwurmbehandlung

Neu seit 2026: Das Herkunftsland des Tieres wird präziser dokumentiert, und wenn jemand anderes als der Halter selbst den Hund transportiert, ist eine schriftliche Vollmacht Pflicht. Außerdem dürfen privat maximal fünf Hunde gleichzeitig reisen – für die meisten von uns mit ein, zwei oder drei Hunden also kein Thema, aber gut zu wissen.

Mikrochip und Tollwutimpfung: Die Reihenfolge zählt

‍Das wird häufig übersehen und sorgt regelmäßig für Ärger: Der Mikrochip muss vor der Tollwutimpfung gesetzt werden. Wird zuerst geimpft und danach erst gechippt, zählt die Impfung offiziell nicht – sie muss dann wiederholt werden.

‍Nach der Erstimpfung gegen Tollwut gilt eine Wartezeit von mindestens 21 Tagen, bevor die Grenze überquert werden darf. Bei einer fristgerechten Auffrischung entfällt diese Wartezeit – wird die Frist jedoch verpasst, gilt die nächste Impfung wieder als Erstimpfung und die 21 Tage beginnen von vorn. Mein Tipp: Impftermin lieber vier Wochen vor Abreise statt drei Wochen einplanen, dann bleibt Puffer für Unvorhergesehenes.

Bandwurmbehandlung: Pflicht in vier Ländern

Für die Einreise nach Finnland, Irland, Malta und Norwegen ist eine Behandlung gegen den Fuchsbandwurm (Echinococcus multilocularis) vorgeschrieben. Sie muss 24 bis 120 Stunden vor der Einreise von einem Tierarzt durchgeführt und im Heimtierausweis eingetragen werden. Wer eine Fährverbindung oder einen längeren Zwischenstopp plant, sollte das Zeitfenster genau im Blick behalten – zu früh oder zu spät behandelt zählt nicht.

Zeckenschutz und weitere Impfungen: Empfehlung statt Pflicht

Anders als viele denken, ist eine Behandlung gegen Zecken für die reine Einreise in den meisten europäischen Ländern keine gesetzliche Pflicht. Tierärztlich dringend empfohlen ist sie trotzdem, denn je nach Reiseregion drohen andere Zeckenarten und damit andere Risiken als zuhause – etwa Babesiose in Südeuropa. Auch weitere Impfungen wie gegen Leptospirose oder Parvovirose sind keine Einreisevoraussetzung, aus tiermedizinischer Sicht aber sinnvoll, besonders wenn ihr viel in der Natur oder an Gewässern unterwegs seid.

Bei uns gehört der Zeckenschutz fest zur Reisevorbereitung dazu. Wir setzen hier auf die Expertise unserer Tierärzte, denn einen ungenügenden Zeckenschutz möchten wir nicht. Daher kaufen wir den Zeckenschutz direkt beim Tierarzt und nicht im Tierhandel. Aber das muss jeder Tierhalter für sich selbst entscheiden.

Reisen aus Nicht-EU-Ländern

Nur kurz am Rande, falls es euch mal weiter hinausführt: Bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land wird statt des Heimtierausweises meist eine Tiergesundheitsbescheinigung verlangt, und für bestimmte Herkunftsländer kann zusätzlich ein Tollwut-Antikörpertest nötig sein. Das betrifft die meisten von uns im klassischen Europa-Camping-Urlaub eher selten, ist aber gut zu wissen, falls die Route mal weiter geht.

Meine Checkliste für die Gesundheitsvorbereitung

  • Mikrochip gesetzt (vor der Tollwutimpfung!)

  • Tollwutimpfung aktuell, Wartezeit von 21 Tagen nach Erstimpfung eingehalten

  • EU-Heimtierausweis vollständig und aktuell ausgefüllt

  • Bandwurmbehandlung, falls Finnland, Irland, Malta oder Norwegen auf dem Reiseplan stehen

  • Zeckenschutz aufgetragen bzw. aktuell

  • Leptospirose-/Parvovirose-Impfstatus mit dem Tierarzt besprochen

  • Bei Reisen außerhalb der EU: Tiergesundheitsbescheinigung und ggf. Titertest rechtzeitig klären

Mein Tipp zum Schluss ‍

Bucht den Tierarzttermin nicht erst kurz vor Abreise. Gerade die 21-Tage-Frist nach der Tollwut-Erstimpfung wird gerne unterschätzt – und ein verschobener Urlaub wegen eines vermeidbaren Formfehlers muss wirklich nicht sein.

Im nächsten Teil der Serie geht es um Hitze- und Kälteschutz für unsere Vierbeiner im Wohnmobil – ein Thema, das uns bei Benji, Emma und Jamie in jeder Jahreszeit beschäftigt.

Habt ihr schon mal Stress mit den Einreisebestimmungen gehabt oder eine Regel übersehen? Erzählt es mir gerne in den Kommentaren oder schreibt mir auf Instagram: @WoMo_Tastic Camping und Reisen

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